Verkaufsoffener Sonntag in Bonn
Das bundesweit geltende Gesetz zum Ladenschluss wird seit 2006 von Länderebene geregelt, seitdem darf jedes Bundesland selbst über die Ladenöffnungszeiten entscheiden.
An jedem Sonntag dürfen einige Waren für eine festgelegte Zeit verkauft werden, auch in Bonn. Wie beispielsweise Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen und Pflanzen, Zeitschriften und Zeitungen und Produkte aus landwirtschaftlicher Herstellung. Eine weitere Ausnahme sind Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen und Apotheken, sie dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ihre Türen für Kundschaft öffnen.
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